Mit diesem Bescheid wurde gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die durch den Bescheid der KommAustria vom 06.12.2004, KOA 1.011/04-001, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk hinsichtlich der Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkstelle SCHLADMING, Standort Planai, Frequenz 105,6 MHz, (zuletzt geändert durch den rechtskräftigen Bescheid der KommAustria vom 28.03.2006, KOA 1.011/06-020, 021, 022, 023 und 024) geändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“