Mit diesem Bescheid hat die KommAustria gemäß § 11 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) der Privat-Radio Betriebs GmbH die Nutzungsberechtigung für die Übertragungskapazitäten „TRABOCH (Schafberg) 104,1 MHz“, „SCHOBERPASS (GH Jodl) 101,2 MHz“, „LEOBEN 2 (Galgenberg) 102,6 MHz“ und „EISENERZ 1 (Polster-CATV) 99,7 MHz“ entzogen und die Bewilligung zur Errichtung und Betrieb der entsprechenden Funkanlagen widerrufen, weil die Übertragungskapazitäten länger als 2 Jahre nicht zur Programmverbreitung genutzt wurden.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G