Mit diesem Bescheid hat die KommAustria gemäß § 11 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) der Privat-Radio Betriebs GmbH die Nutzungsberechtigung für die Übertragungskapazitäten „TRABOCH (Schafberg) 104,1 MHz“, „SCHOBERPASS (GH Jodl) 101,2 MHz“, „LEOBEN 2 (Galgenberg) 102,6 MHz“ und „EISENERZ 1 (Polster-CATV) 99,7 MHz“ entzogen und die Bewilligung zur Errichtung und Betrieb der entsprechenden Funkanlagen widerrufen, weil die Übertragungskapazitäten länger als 2 Jahre nicht zur Programmverbreitung genutzt wurden.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“