1. Die Beschwerde wird, insoweit Verletzungen des ORF-G im Rahmen der Berichterstattung über die wahlwerbende Partei „Die Weißen“ in Sendungen des ORF vom 13.09.2017 („Zeit im Bild 2“) und 21.09.2017 („ZIB 24“) behauptet werden, gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 36 Abs. 3 ORF-G als verspätet zurückgewiesen.
2. Die Beschwerde wird, insoweit Verletzungen des ORF-G durch den Inhalt eines unter der Internet-Adresse (URL) „https://de-de.facebook.com/ZeitimBild/“ abrufbaren Facebook-Postings des ORF zur wahlwerbenden Partei „Die Weißen“ vom 14.09.2017 behauptet werden, gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a, § 37 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 5 Z 1 und 3 sowie § 10 Abs. 5 und § 18 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.