• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    31.01.2019
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Die Weißen, Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.043/18-004

Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF

1. Die Beschwerde wird, insoweit Verletzungen des ORF-G im Rahmen der Berichterstattung über die wahlwerbende Partei „Die Weißen“ in Sendungen des ORF vom 13.09.2017 („Zeit im Bild 2“) und 21.09.2017 („ZIB 24“) behauptet werden, gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 36 Abs. 3 ORF-G als verspätet zurückgewiesen.

2. Die Beschwerde wird, insoweit Verletzungen des ORF-G durch den Inhalt eines unter der Internet-Adresse (URL) „https://de-de.facebook.com/ZeitimBild/“ abrufbaren Facebook-Postings des ORF zur wahlwerbenden Partei „Die Weißen“ vom 14.09.2017 behauptet werden, gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a, § 37 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 5 Z 1 und 3 sowie § 10 Abs. 5 und § 18 ORF-G als unbegründet abgewiesen.

Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.

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