Gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. für den Zeitraum von 30.03.2016, 00:00 Uhr, bis 31.03.2016, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage
MICHAELBEUERN NUSSDORF (Oberlielon) 103,3 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G