Gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. für den Zeitraum von 30.03.2016, 00:00 Uhr, bis 31.03.2016, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage
MICHAELBEUERN NUSSDORF (Oberlielon) 103,3 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"