Die KommAustria hat dem Verein Medien- und Kommunikationszentrum nördliches Niederösterreich die Übertragungskapazitäten „ERNSTBRUNN (Leiser Berge) 89,0 MHz“ und "MISTELBACH (Silo) 93,7 MHz" zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) 06.05.2003, GZ 611.058/001-BKS/2003, zugeteilten Versorgungsgebietes „Bezirk Hollabrunn“ für die Dauer der aufrechten Zulassung zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Bezirk Hollabrunn und Teile des Bezirks Mistelbach“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes