Die KommAustria hat Dr. Heinz-Peter Puff gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Wiener Eistraum" für den Zeitraum vom vom 14.01.2013 bis zum 17.03.2013 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Die Zulassung wurde mit 03.01.2013 zurückgelegt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G