Die KommAustria hat Dr. Heinz-Peter Puff gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Wiener Eistraum" für den Zeitraum vom vom 14.01.2013 bis zum 17.03.2013 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Die Zulassung wurde mit 03.01.2013 zurückgelegt.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"