Auf Antrag der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG, Würzburggasse 30, 1136 Wien, wird die mit Bescheid der KommAustria vom 12.05.2011, KOA 4.200/11-004, zugeordnete Übertragungskapazität „MUERZSTEG Kanal 34“ dahingehend abgeändert, dass an die Stelle der bestehenden Zuordnung die Übertragungskapazität „MUERZSTEG Kanal 43“ tritt. Auch die dazugehörige fernmelderechtliche Bewilligung wurde auf „MUERZSTEG Kanal 43“ abgeändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“