Der Antrag der Mema Medien-Marketing GmbH vom 18.01.2016 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Mema TV“ über die der Stadtwerke Judenburg AG mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 07.11.2008, KOA 4.221/08-001, erteilten terrestrischen Multiplex-Plattform („MUX C“ – Mur-, Mürztal) wird gemäß § 4 Abs. 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“