Der Antrag der Mema Medien-Marketing GmbH vom 18.01.2016 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Mema TV“ über die der Stadtwerke Judenburg AG mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 07.11.2008, KOA 4.221/08-001, erteilten terrestrischen Multiplex-Plattform („MUX C“ – Mur-, Mürztal) wird gemäß § 4 Abs. 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G