Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 in der Zeit von 08.06.2015 bis 13.06.2015 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "BAD ISCHL 1 (Katrin) 107,9 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes