Auf Antrag der WELLE SALZBURG GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 04.03.2013, KOA 1.211/13-002, erteillte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SPITTAL DRAU 3 (Oberamlach) 106,6 MHz“ dahingehend geändert, dass die Verlegung auf den Standort „SPITTAL DRAU 5 (Hühnersberg) 106,6 MHz“ gemäß den in der Beilage zu diesem Bescheid festgelegten technischen Parametern bewilligt wurde.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"