Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit den Übertragungskapazitäten „GERLOS 2 (Gerlosberg TK-Rifu Station) 106,1 MHz“, „S ANDRAE 87,6 MHz“, „GOESTLING YBBS (Bromreit) 104,9 MHz“, „GREIN 104,9 MHz“ und „WEYER (Hangelsberg) 103,1 MHz“ ausgebaut.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes