• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.11.2015
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk (ORF)
  • GZ
    KOA 3.500/15-046

Österreichischer Rundfunk: Straferkenntnis im verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren

"Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz (ORF-G), zu verantworten, dass die am 05.11.2014 von ca. 21:48 Uhr bis ca. 21:54 Uhr im Fernsehprogramm ORF 2 ausgestrahlte Sendung „Autofocus“ – bei der es sich um eine gesponserte Sendung handelte – durch spezifische verkaufsfördernde Hinweise auf die präsentierten Fahrzeugmodelle unmittelbar zu Kauf, Miete oder Pacht von Erzeugnissen oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Sponsors oder eines Dritten angeregt hat.

Tatort: 1136 Wien, Würzburggasse 30.
Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt:

§ 38 Abs. 1 Z 2 iVm § 17 Abs. 1 Z 3 ORF-G in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG)."

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Anmerkung: Die Veröffentlichung entspricht nicht dem Original.

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