Der FHW Fachhochschul-Studiengänge Betriebs- und Forschungseinrichtungen der Wiener Wirtschaft GmbH, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien (FN 141443 f beim Handelsgericht Wien), wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. I Nr. 96/2013, die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk für den Zeitraum vom 05.05.2015 bis zum 05.05.2016 erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „WIEN 6 (WIFI Währinger Gürtel 97) 91,3 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet Teile der Bundeshauptstadt Wien. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das eigengestaltete 24-Stunden-Programm steht in einem funktionalen Zusammenhang zu den von der Antragstellerin am Bildungsstandort angebotenen Fachhochschul-Studiengängen, deren Lehrpläne die Vermittlung von Wissen betreffend die Produktion und Gestaltung von Radiobeiträgen beinhalten. Der Musikanteil besteht zusammengefasst aus „Alternative Musik“, wobei etwa die Musikrichtungen Soul, Neo-Soul, Funk, Jazz, Rap und Rock sowie elektronische Musik abgedeckt werden und österreichischer Musik der Vorzug gegeben wird. Der Wortanteil liegt bei ca. 2-3 % und beinhaltet regionale und bildungsrelevante Inhalte.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G