Der COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG wurde gemäß gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „AUSTRIA24 TV“ über die der COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG mit Bescheid der KommAustria vom 14.05.2012, KOA 4.230/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Strudengau“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.