Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "S GEORGEN ATT, Lichtenberg, 88,4 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1, 4 und 5 PrR-G der RTVision Allgemeiner Medienverein zur Erweiterung ihres Versorgungsgebietes "Raum Gmunden" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Raum Gmunden und Attergau".
Eine Ausschreibung nach § 13 PrR-G musste nicht erfolgen, da der einzige Einspruch gegen die beantragte Zuordnung (§ 12 Abs. 5 PrR-G) zurückgezogen wurde. Die Übetragungskapazität konnte daraufhin nach Überprüfung der sonstigen Voraussetzung dem Antragsteller zugeordnet werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“