Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "S GEORGEN ATT, Lichtenberg, 88,4 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1, 4 und 5 PrR-G der RTVision Allgemeiner Medienverein zur Erweiterung ihres Versorgungsgebietes "Raum Gmunden" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Raum Gmunden und Attergau".
Eine Ausschreibung nach § 13 PrR-G musste nicht erfolgen, da der einzige Einspruch gegen die beantragte Zuordnung (§ 12 Abs. 5 PrR-G) zurückgezogen wurde. Die Übetragungskapazität konnte daraufhin nach Überprüfung der sonstigen Voraussetzung dem Antragsteller zugeordnet werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes