Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "S GEORGEN ATT, Lichtenberg, 88,4 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1, 4 und 5 PrR-G der RTVision Allgemeiner Medienverein zur Erweiterung ihres Versorgungsgebietes "Raum Gmunden" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Raum Gmunden und Attergau".
Eine Ausschreibung nach § 13 PrR-G musste nicht erfolgen, da der einzige Einspruch gegen die beantragte Zuordnung (§ 12 Abs. 5 PrR-G) zurückgezogen wurde. Die Übetragungskapazität konnte daraufhin nach Überprüfung der sonstigen Voraussetzung dem Antragsteller zugeordnet werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G