Dem Verein Basic Vocal wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk für den Zeitraum vom 02.05.2012 bis zur Zuordnung der Übertragungskapazität „WIEN 97,5 MHz“ im Rahmen des derzeit bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) gemäß § 12 iVm § 10 Abs. 1 Z 2 PrR-G anhängigen Verfahrens KOA 1.011/12-011, längstens jedoch bis zum 02.05.2013, erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „WIEN (WIFI Währinger Gürtel 97) 97,5 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet Teile der Bundeshauptstadt Wien.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“