Die KommAustria hat der RSA Radio GmbH & Co. KG gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 und 5 sowie § 83 TKG 2003 bis 01.11.2020 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "MITTELBERG 1 (Bergstation Kanzelwand Bahn) 106,1 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes