Die KommAustria hat der RSA Radio GmbH & Co. KG gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 und 5 sowie § 83 TKG 2003 bis 01.11.2020 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "MITTELBERG 1 (Bergstation Kanzelwand Bahn) 106,1 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G