Über Anzeige der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX C“ im Versorgungsgebiet Wien sowie in den angrenzenden Teilen von Niederösterreich und Teilen des Burgenlandes („MUX C – Wien“), wurde gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit der temporären Verbreitung des von der A. Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH veranstalteten Programms „oe24.TV“ in HD für den Zeitraum vom 28.05.2018 bis zum 15.07.2018 den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.