Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung „ARD Multiplex“ und „Bayerischen Rundfunk Multiplex“ gemäß § 74 Abs. 1 im Verbindung mit § 81 Abs. 2 TKG2003 fernmelderechtliche Bewilligungen erteilt.
Es wurde die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:
PFAENDER (Pfänder) Kanal 45
PFAENDER (Pfänder) Kanal 46
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"