Der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G, die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „FREIZEITFERNSEHEN“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Zentralraum Kärnten“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.