Der Beschuldigte hat
1. jedenfalls im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 17.10.2012, das Kabelfernsehprogramm „XY TV“ unter anderem im Kabelnetz der LIWEST Kabelmedien GmbH verbreitetet, ohne dies bei der Regulierungsbehörde KommAustria in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79 spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit angezeigt zu haben sowie
2. jedenfalls im Zeitraum vom 05.09.2012 bis zum 17.10.2012, den audiovisuellen Mediendienst auf Abruf unter der Internetadresse http://www.xytv.info/files/sendungen.php bereit gestellt, ohne dies bei der Regulierungsbehörde KommAustria in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79 spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit angezeigt zu haben.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“