Die KommAustria hat den Antrag des Österreichischen Rundfunks zur Änderung des Online-Angebots in „Sozialen Medien“ gemäß § 6b iVm § 2 Abs. 4 ORF-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräfig.
Wien, am 20. Juni 2018
Dr. Susanne Lackner
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"