Die KommAustria hat den Antrag des Österreichischen Rundfunks zur Änderung des Online-Angebots in „Sozialen Medien“ gemäß § 6b iVm § 2 Abs. 4 ORF-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräfig.
Wien, am 20. Juni 2018
Dr. Susanne Lackner
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G