Die KommAustria hat gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die A.Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH als Anbieterin des Mediendienstes auf Abruf „oe24 TV“ die Bestimmung des § 29 Abs. 1 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie der KommAustria nicht binnen der mit drei Tagen gesetzten Frist Aufzeichnungen der unter der URL http://www.oe24.at/tv abrufbaren Videos:
1. „Überwachung durch BND, Abhörskandal: Regierung verlangt Aufklärung“ (Rubrik: News)
2. „OE24.TV-INTERVIEW, Exklusiv: Oliver Pocher im Interview“ (Rubrik: Talk)
3. „MIT WOLFGANG FELLNER, Fellner! Live: Die Insider zu aktuellen Themen“ (Rubrik: Fellner! Live)
4. „BEST OF WM 2018, Brasilien-Schweiz: Das sind die Highlights“ (Rubrik: Sport)
5. „BUNTES SPEKTAKEL IN WIEN, 200.000 feiern Regenbogenparade“ (Rubrik: Stars)
6. „OE24.TV-INTERVIEW MIT PHILIPP PRACSER, Grand Opening der Wiener „Blumenwiese““ (Rubrik: Stars)
7. „SAMSTAG (16.6), Aktuelle Wetterprognose für Samstag“ (Rubrik: Wetter)
8. „FUSSBALL-WM, FIFA-WM: Die besten WM-Songs“ (Rubrik: Musik)
9. „400.GEBURTSTAG, Campari feiert mit Schwarzen Kameel Jubiläum“ (Rubrik: Lifestyle)
10. „COOKING TV, NAH&FRISCH, Geburtstagskuchen anlässlich des 35 Jahre Jubiliäums von Nah&Frisch“ (Rubrik: Cooking)
vorgelegt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“