Die KommAustria hat dem Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiatiuven und Jugend gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 in der Zeit von 23.02.2015 bis 26.02.2015 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "BREGENZ 3 (Gebhardsberg) 92,7 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes