Die KommAustria hat dem Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiatiuven und Jugend gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 in der Zeit von 23.02.2015 bis 26.02.2015 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "BREGENZ 3 (Gebhardsberg) 92,7 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"