Die KommAustria hat Mag. Florian Novak gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum ab Eintritt der Rechtskraft dieses Bescheides bis zum 04.10.2015 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Sommer im Museumsquartier 2015“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.