Die KommAustria hat auf Antrag der Lokalradio Innsbruck GmbH gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), die mit Bescheid der KommAustria vom 25.06.2010, KOA 1.544/10-009, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WOERGL 2 (Baumgarten) 91,4 MHz“ dahingehend geändert, dass die Verlegung des Standortes nach "WOERGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G