Die KommAustria hat auf Antrag der Lokalradio Innsbruck GmbH gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), die mit Bescheid der KommAustria vom 25.06.2010, KOA 1.544/10-009, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „WOERGL 2 (Baumgarten) 91,4 MHz“ dahingehend geändert, dass die Verlegung des Standortes nach "WOERGL 4 (Werlberg) 91,4 MHz“ bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“