Der Antrag der CCM-TV KG auf Erteilung eines Verbreitungsauftrags für ein geplantes Kabelfernsehprogramm an die kabelplus GmbH nach § 20 Abs. 5 Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz (AMD-G) wird gemäß § 20 Abs. 8 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der Bescheidveröffentlichung entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes