Der Antrag der CCM-TV KG auf Erteilung eines Verbreitungsauftrags für ein geplantes Kabelfernsehprogramm an die kabelplus GmbH nach § 20 Abs. 5 Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz (AMD-G) wird gemäß § 20 Abs. 8 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der Bescheidveröffentlichung entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"