• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Infrastrukturregulierung und Zugang
  • Datum
    30.05.2017
  • Unterkategorie
    Must carry
  • Partei(en)
    CCM-TV KG, kabelplus GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/17-112

Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Verbreitungsauftrags für ein geplantes Kabelfernsehprogramm gemäß § 20 Abs. 8 AMD-G

Der Antrag der CCM-TV KG auf Erteilung eines Verbreitungsauftrags für ein geplantes Kabelfernsehprogramm an die kabelplus GmbH nach § 20 Abs. 5 Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz (AMD-G) wird gemäß § 20 Abs. 8 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format der Bescheidveröffentlichung entspricht nicht dem Original.

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