Über Antrag der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz, die mit Bescheid der KommAustria vom 14.03.2016, KOA 4.510/16-004, erteilte Bewilligung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „DAB+ Testbetrieb Wien“ zur versuchsweisen Übertragung von digitalen Hörfunkprogrammen und Zusatzdiensten dahingehend abgeändert, als die mit Spruchpunkt 7a festgelegten Service ID´s geändert bzw. neu festgelegt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes