Der X-Gate Multimedia Broadcasting GmbH wurde gemäß § 9 Abs 1 bis 3 des Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetzes (KSRG), BGBl. I Nr. 42/1997 idF BGBl. I Nr. 32/2001 die Zulassung zur Veranstaltung eines Erotikspartenfersehprogrammes unter Nutzung eines zur Dienstleistung bereitgestellten Sateliiten des ASTRA-NET-Service für den Zeitraum vom 1. August 2001 bis 31. Juli 2008 erteilt. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G