Der X-Gate Multimedia Broadcasting GmbH wurde gemäß § 9 Abs 1 bis 3 des Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetzes (KSRG), BGBl. I Nr. 42/1997 idF BGBl. I Nr. 32/2001 die Zulassung zur Veranstaltung eines Erotikspartenfersehprogrammes unter Nutzung eines zur Dienstleistung bereitgestellten Sateliiten des ASTRA-NET-Service für den Zeitraum vom 1. August 2001 bis 31. Juli 2008 erteilt. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes