Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung (Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013,KOA 4.255/13-001) befristet eine fernmelderechtliche Bewilligung erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF