Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung (Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013,KOA 4.255/13-001) befristet eine fernmelderechtliche Bewilligung erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen