Die ATV Privatfernseh-GmbH wurde von der KommAustria gemäß § 26 Abs. 1 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) aufgefordert, die Nutzung der analogen Übertragungskapazitäten
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Bewilligung zur versuchsweisen Nutzung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten