Die ATV Privatfernseh-GmbH wurde von der KommAustria gemäß § 26 Abs. 1 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) aufgefordert, die Nutzung der analogen Übertragungskapazitäten
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“