Mit diesem Bescheid wurde über eine Beschwerde gemäß § 25 Abs.1 Z 1 PrR-G der Life Radio GmbH & Co KG gegen Mag. Irmgard Savio (Inhaberin einer privaten Hörfunkzulassung für das Versorgungsgebiet "Steyr und nördliche Teile des Bezirkes Steyr Land und Bezirk Kirchdorf an der Krems") abgesprochen, in der folgende angebliche Rechtsverletzungen releviert wurden:
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 10A“, INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 10A“ und „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 11D“ sowie „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 10A“,
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung