Mit diesem Bescheid wurde über eine Beschwerde gemäß § 25 Abs.1 Z 1 PrR-G der Life Radio GmbH & Co KG gegen Mag. Irmgard Savio (Inhaberin einer privaten Hörfunkzulassung für das Versorgungsgebiet "Steyr und nördliche Teile des Bezirkes Steyr Land und Bezirk Kirchdorf an der Krems") abgesprochen, in der folgende angebliche Rechtsverletzungen releviert wurden:
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G