Mit diesem Bescheid wurde über eine Beschwerde gemäß § 25 Abs.1 Z 1 PrR-G der Life Radio GmbH & Co KG gegen Mag. Irmgard Savio (Inhaberin einer privaten Hörfunkzulassung für das Versorgungsgebiet "Steyr und nördliche Teile des Bezirkes Steyr Land und Bezirk Kirchdorf an der Krems") abgesprochen, in der folgende angebliche Rechtsverletzungen releviert wurden:
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“