Aufgrund der Anzeige der Tirol TV GmbH wird dieser gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Weiterverbreitung des mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 21.03.2014, KOA 4.433/14-002, zugelassenen Fernsehprogramms über die der Stadtgemeinde Imst mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2008, KOA4.226/08-001, zugeteilte terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C - Tiroler Oberland“ genehmigt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G