Aufgrund der Anzeige der Tirol TV GmbH wird dieser gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Weiterverbreitung des mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 21.03.2014, KOA 4.433/14-002, zugelassenen Fernsehprogramms über die der Stadtgemeinde Imst mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2008, KOA4.226/08-001, zugeteilte terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C - Tiroler Oberland“ genehmigt.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen