Aufgrund der Anzeige der Tirol TV GmbH wird dieser gemäß § 6 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Weiterverbreitung des mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 21.03.2014, KOA 4.433/14-002, zugelassenen Fernsehprogramms über die der Stadtgemeinde Imst mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2008, KOA4.226/08-001, zugeteilte terrestrische Multiplex-Plattform „MUX C - Tiroler Oberland“ genehmigt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“