Der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG wurde die mit Bescheid vom 29.03.2012, KOA 4.310/12-001, erteilte Bewilligung geändert.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
4.310-12-006.pdf
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF
Aufhebung eines Bescheids der KommAustria
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes