Der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG wird gemäß § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform unter Nutzung der Übertragungskapazität „BREGENZ 1 (Pfänder) Kanal 6A“ zur Übertragung von digitalen Hörfunkprogrammen und Zusatzdiensten für die Dauer vom 01.10.2012 bis zum 01.10.2013 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes