Der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG wird gemäß § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform unter Nutzung der Übertragungskapazität „BREGENZ 1 (Pfänder) Kanal 6A“ zur Übertragung von digitalen Hörfunkprogrammen und Zusatzdiensten für die Dauer vom 01.10.2012 bis zum 01.10.2013 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G