• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    30.06.2016
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischen Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/16-006

Fernmelderechtliche Bewilligung für UKW-Sendeanlagen des Österreichischen Rundfunk

Dem Österreichischen Rundfunk wurde gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern Nr. 1 bis 8 beschriebenen Funkanlagen für die Dauer von zehn Jahren ab 07.07.2016 erteilt. Die beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 8) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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