Der NMTV New Media Vertriebs GmbH wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, digital, Transponder 115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms „NMTV“ für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides erteilt.
Das Programm ist ein zu 100% eigengestaltes Teleshoppingprogramm, das von 22.30 Uhr bis 4.00 Uhr unverschlüsselt gesendet werden soll. Von 22.30 bis 23.00 Uhr werden Sendungen ohne Erotikbezug gezeigt, ab 23.00 Uhr folgt erotikbezogener Inhalt. Die Angebote betreffen Waren (z.B. DVD´s, Öle oder Düfte) und Dienstleistungen (Teledating- oder Chat-Diensten sowie sonstige Anruf- und SMS-Mehrwertdienste).
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen