Aufgrund der Anzeige der Soundportal Graz GmbH wird gemäß § 22 Abs. 5 ORF-G festgestellt, dass auch nach Abtretung der bisher dem Medienprojektverein Steiermark als Alleineigentümer zukommenden Anteile an der Soundportal Graz GmbH an Mag. Werner Kiegerl zu 49 %, Dietmar Tschmelak zu 26 %, Christina Breuß-Vaterl zu 16 % und Rainer Leitz zu 9 %, weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 PrR-G sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“