Der Radio Arabella Oberösterreich GmbH wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 PrR-G die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität "KREMSMUENSTER (Gusterberg) 99,2 MHz" zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid der KommAustria vom 29.10.2014, KOA 1.378/14-009, zugeteilten Versorgungsgebiet "Traunviertel, Teile des Hausruckviertels und des Mühlviertels" zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtkräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“