Der Hit FM NÖ Süd Radiobetriebsges.m.b.H. wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum von Montag, 05.03.2012, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 07.03.2012, 24:00 Uhr die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkstelle SCHÖPFL (Laaben), 92,60 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen eines Testbetriebes (Versuchsabstrahlungen) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G