Der Hit FM NÖ Süd Radiobetriebsges.m.b.H. wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum von Montag, 05.03.2012, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 07.03.2012, 24:00 Uhr die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkstelle SCHÖPFL (Laaben), 92,60 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen eines Testbetriebes (Versuchsabstrahlungen) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes