Die KommAustria hat dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 05.05.2018 bis zum 03.06.2018 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Fest der Jugend – Pfingsten in Salzburg“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.