Dem Verein Medien- und Kommunikationszentrum nördliches Niederösterreich wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) für den Zeitraum von Montag, 13.02.2012, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 15.02.2012, 24:00 Uhr die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden Anlageblatt beschriebenen Sendeanlage an der Funkstelle ERNSTBRUNN, am Standort Leiser Berge und der Frequenz 89,00 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen eines Testbetriebes (Versuchsabstrahlungen) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"