Dem Verein Medien- und Kommunikationszentrum nördliches Niederösterreich wird gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) für den Zeitraum von Montag, 13.02.2012, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 15.02.2012, 24:00 Uhr die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden Anlageblatt beschriebenen Sendeanlage an der Funkstelle ERNSTBRUNN, am Standort Leiser Berge und der Frequenz 89,00 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen eines Testbetriebes (Versuchsabstrahlungen) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“