• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    19.08.2003
  • Unterkategorie
    Änderung der Eigentumsverhältnisse
  • Partei(en)
    WELLE 1 Linz RadiogesmbH
  • GZ
    KOA 1.372/03-46

Feststellung nach § 7 Abs 6 PrR-G betreffend Eigentumsänderung bei der WELLE 1 Linz RadiogesmbH

Auf Antrag der WELLE 1 Linz RadiogesmbH wurde gemäß § 7 Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) festgestellt, dass auch nach dem in Aussicht gestellten Erwerb von insgesamt 61 % der Geschäftsanteile an der WELLE 1 Linz RadiogesmbH von mehreren Gesellschaftern durch die KRONE - Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. Vermögensverwaltung KG den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 sowie der §§ 7 bis 9 Privatradiogesetz entsprochen wird.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.

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