Auf Antrag der WELLE 1 Linz RadiogesmbH wurde gemäß § 7 Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) festgestellt, dass auch nach dem in Aussicht gestellten Erwerb von insgesamt 61 % der Geschäftsanteile an der WELLE 1 Linz RadiogesmbH von mehreren Gesellschaftern durch die KRONE - Verlag Gesellschaft m.b.H. & Co. Vermögensverwaltung KG den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 sowie der §§ 7 bis 9 Privatradiogesetz entsprochen wird.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G