Gemäß § 6 AMD-G hat die KommAustria über Antrag der ATV Privat TV GmbH & Co KG den Satellitenwechsel und die künftige Verbreitung des von ihr veranstalteten Fernsehprogramms „ATV“ gemäß dem Zulassungsbescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 16.03.2005, KOA 2.100/05-013, über den Satelliten Astra 1L, 19,2° Ost, Transponder 117, genehmigt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes