Gemäß § 6 AMD-G hat die KommAustria über Antrag der ATV Privat TV GmbH & Co KG den Satellitenwechsel und die künftige Verbreitung des von ihr veranstalteten Fernsehprogramms „ATV“ gemäß dem Zulassungsbescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 16.03.2005, KOA 2.100/05-013, über den Satelliten Astra 1L, 19,2° Ost, Transponder 117, genehmigt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G