Gemäß § 6 AMD-G hat die KommAustria über Antrag der ATV Privat TV GmbH & Co KG den Satellitenwechsel und die künftige Verbreitung des von ihr veranstalteten Fernsehprogramms „ATV“ gemäß dem Zulassungsbescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 16.03.2005, KOA 2.100/05-013, über den Satelliten Astra 1L, 19,2° Ost, Transponder 117, genehmigt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“