Der Beschuldigte hat als gemäß § 9 Abs. 2 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlicher Beauftragter der XY Gesellschaft m.b.H. es unterlassen, anzuzeigen
1. die Übernahme der Hälfte der Anteile an der XY Gesellschaft m.b.H. von Ing. W G durch Dipl. Ing. H G am 02.09.2005 mit Wirksamkeit vom 01.01.2006 im Zeitraum 16.01.2006 bis 07.05.2012;
2. die Übernahme der Anteile an der XY Gesellschaft m.b.H. von A W durch M W am 17.11.2005 mit Wirksamkeit vom 01.01.2006 im Zeitraum 16.01.2006 bis 07.05.2012;
3. den Übergang der Anteile an der XY Gesellschaft m.b.H. von E H auf R H spätestens am 02.02.2007 im Zeitraum 02.02.2007 bis 07.05.2012;
4. die Übernahme der Hälfte der Anteile an der XY Gesellschaft m.b.H. von A H durch Mag. R H am 13.08.2008 im Zeitraum 28.08.2008 bis 07.05.2012;
5. die Übernahme der Anteile an der XY Gesellschaft m.b.H. von R G durch C G am 03.11.2008 im Zeitraum 18.11.2008 bis 07.05.2012;
6. den Übergang der Anteile an der XY Gesellschaft m.b.H. von J T auf H T spätestens am 29.01.2009 im Zeitraum 29.01.2009 bis 07.05.2012;
7. die Übernahme der Anteile an der XY Gesellschaft m.b.H. von A E durch M M am 17.08.2009 mit Wirksamkeit vom 01.01.2009 im Zeitraum 01.09.2009 bis 07.05.2012;
8. die Übernahme der Hälfte der Anteile an der XY Gesellschaft m.b.H. von A W durch J W am 09.04.2010 im Zeitraum 24.04.2010 bis 07.05.2012;
9. den Übergang der Hälfte der Anteile an der XY Gesellschaft m.b.H. von K H W auf C T spätestens am 22.03.2012 im Zeitraum 22.03.2012 bis 07.05.2012;
10. die Abschichtung der von A W aufgekündigten Hälfte der Anteile von K H W an der XY Gesellschaft m.b.H. und die daraus resultierenden Kapitalherabsetzung am 22.10.2011 im Zeitraum 07.11.2011 bis 07.05.2012.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Anmerk.: Das Format des veröffentlichten Straferkenntnisses entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“