Der Antrag der Klassik Radio GmbH & Co KG vom 24.11.2011 auf Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms unter Nutzung der Übertragungskapazitäten „SALZBURG STADT (Maria Plain), 106,6 MHz“ und „SALZBURG 5 (Nonntal), 95,2 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk wird gemäß § 13 Abs. 2 PrR-G in Verbindung mit § 13 Abs. 3 AVG, als verspätet zurückgewiesen.
Gegen den Bescheid wurde Berufung erhoben.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“