Der Antrag der Klassik Radio GmbH & Co KG vom 24.11.2011 auf Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms unter Nutzung der Übertragungskapazitäten „SALZBURG STADT (Maria Plain), 106,6 MHz“ und „SALZBURG 5 (Nonntal), 95,2 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk wird gemäß § 13 Abs. 2 PrR-G in Verbindung mit § 13 Abs. 3 AVG, als verspätet zurückgewiesen.
Gegen den Bescheid wurde Berufung erhoben.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G