Der Antrag der Klassik Radio GmbH & Co KG vom 24.11.2011 auf Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms unter Nutzung der Übertragungskapazitäten „SALZBURG STADT (Maria Plain), 106,6 MHz“ und „SALZBURG 5 (Nonntal), 95,2 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk wird gemäß § 13 Abs. 2 PrR-G in Verbindung mit § 13 Abs. 3 AVG, als verspätet zurückgewiesen.
Gegen den Bescheid wurde Berufung erhoben.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes