Aufgrund der Beschwerde des O. hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) festgestellt, dass die V.
a) am 13.02.2009 um ca. 09:21 Uhr die Bestimmung des § 19 Abs. 3 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie Werbung („Lederpark Dornbirn“ und anschließender Werbeblock) nicht durch akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt hat,
b) am 13.02.2009 um ca. 09:38 Uhr die Bestimmung des § 19 Abs. 3 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie Werbung („Antenne Vorarlberg Pistencheck“) nicht durch akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt hat,
c) am 13.02.2009 gegen 16:38 und 16:39 Uhr die Bestimmung des § 19 Abs. 3 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie Werbung (Block von vier werblich gestalteten Veranstaltungshinweisen) nicht durch akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt hat,
d) am 14.02.2009 gegen 08:41 und 08:42 Uhr die Bestimmung des § 19 Abs. 3 PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie Werbung (drei werblich gestaltete Veranstaltungshinweise) nicht durch akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt hat,
e) am 14.02.2009 gegen 11:41 Uhr die Bestimmung des § 19 Abs. 3
PrR-G dadurch verletzt hat, dass sie Werbung („Die Antenne Vorarlberg Snowtour“) nicht durch akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt hat.
Die KommAustria hat weiters gemäß § 26 Abs. 2 PrR-G auf Veröffentlichung ihrer Entscheidung erkannt.
Die gegen die Entscheidung der KommAustria erhobenen Berufungen der V. und des O. wurden mit Bescheid des Bundeskommunikationssenat vom 07.09.2009, GZ 611.150/0006-BKS/2009, als unbegründet abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“