Der AMUSYS Amusement Systems Electronics GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 21.04.2010, KOA 2.100/10-024, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 24.02.2011, KOA 2.120/11-005, erteilten Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen, wurde gemäß § 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Änderung des über den Satelliten Eurobird 9A, 9° Ost, Transponder 55, 11.823 MHz, horizontal polarisiert, digital verbreiteten Satellitenfernsehprogramms „BCC TV 2“ dahingehend genehmigt, dass die Programmdauer 24 Stunden inklusive Werbeblöcke beträgt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes