Die KommAustria hat der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung zentraler Teile des Bundeslandes Kärnten (MUX-C - "Zentralraum Kärnten") für die Dauer von 10 Jahren beginnend mit 01.12.2008 erteilt.
Mit diesem Bescheid wurde zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
B KLEINKIRCHHEIM 2 (Maibrunnbahn Bergstation) Kanal 44
SPITTAL DRAU 1 (Goldeck) Kanal 44
VILLACH 3 (Gerlitzen Bergstation) Kanal 44
KLAGENFURT 3 (Pyramidenkogel) Kanal 44
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G