Die KommAustria hat der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung zentraler Teile des Bundeslandes Kärnten (MUX-C - "Zentralraum Kärnten") für die Dauer von 10 Jahren beginnend mit 01.12.2008 erteilt.
Mit diesem Bescheid wurde zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
B KLEINKIRCHHEIM 2 (Maibrunnbahn Bergstation) Kanal 44
SPITTAL DRAU 1 (Goldeck) Kanal 44
VILLACH 3 (Gerlitzen Bergstation) Kanal 44
KLAGENFURT 3 (Pyramidenkogel) Kanal 44
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“