Über Anzeige der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz die Änderung der Programmdauer der Programms "Fashion TV" auf die Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr genehmigt.
KOA_2.120_11_004_-_Programmänderung_Fashion_TV.pdf
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes