Über Anzeige der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz die Änderung der Programmdauer der Programms "Fashion TV" auf die Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr genehmigt.
KOA_2.120_11_004_-_Programmänderung_Fashion_TV.pdf
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF
Aufhebung eines Bescheids der KommAustria
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes