Über Anzeige der FASHION TV Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz die Änderung der Programmdauer der Programms "Fashion TV" auf die Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr genehmigt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“